EU-Gesetz: Hersteller dürfen Kleidungs- und Schuhbestände nicht vernichten

Hersteller und Händler in der Europäischen Union sollen unverkaufte Bestände an Kleidung und Schuhen künftig nicht mehr vernichten dürfen. Das Europaparlament beschloss am Dienstag in Straßburg eine neue EU-Richtlinie für nachhaltigeres Design, die für langlebigere Produkte sorgen soll. Genaue Kriterien für etwa Elektrogeräte, Reifen oder Matratzen muss die EU-Kommission allerdings noch festlegen.

Große Unternehmen dürfen Textilien und Schuhe demnach voraussichtlich ab dem Frühjahr 2026 nicht mehr vernichten, kleine und mittlere Firmen haben vier Jahre länger Zeit für die Umsetzung. Die EU-Kommission kann das Verbot in den kommenden Jahren auf weitere Produkte ausweiten.

Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht das Gesetz nicht weit genug. "Neuwertige Waren und Retouren sollten grundsätzlich nicht vernichtet werden dürfen", forderte DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz. Alle Produkte müssten deshalb verpflichtend weiterverkauft oder gespendet werden.