Datendiebstahl bei Facebook: BGH urteilt zugunsten betroffener Nutzer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position betroffener Nutzer nach einem Datenschutzvorfall bei Facebook gestärkt. Schon der Kontrollverlust über eigene Daten könne ein immaterieller Schaden sein, erklärte der BGH am Montag in Karlsruhe. Weitere negative Folgen müssten nicht nachgewiesen werden.
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