Verband: Schäden durch Störung von IT-Dienstleistern nicht von Versicherung umfasst
Angesichts der weltweiten IT-Panne hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Freitag betont, dass Schäden, die durch den Ausfall oder eine Störung von IT-Dienstleistern entstehen, nach den allgemeinen GDV-Musterbedingungen nicht vom Versicherungsschutz einer Cyberversicherung umfasst sind, wenn dadurch Systeme der Kunden ausfallen. "Dieser Ausschluss dient dazu, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Cyberversicherer im Fall eines Cyber-GAUs nicht zu gefährden", erläuterte der Verband.
Noch könne der GDV allerdings keine Aussagen zum Versicherungsschutz im konkreten Fall treffen. Die genaue Ursache der IT-Ausfälle sei noch unklar.
Die Panne hatte am Freitag weltweit Unternehmen getroffen, die Windows von Microsoft nutzen. Ursache war nach Angaben der US-Cybersicherheitsfirma Crowdstrike ein fehlerhaftes Update ihres Virenschutzprogramms Falcon. Nutzer der Betriebssysteme Mac von Apple oder von Linux seien nicht betroffen.
Die Auswirkungen waren enorm: Fluggesellschaften und Flughäfen weltweit hatten IT-Probleme, so dass teils Starts und Landungen annulliert werden mussten. Krankenhäuser mussten Operationen verschieben, Fernsehsender konnten nicht senden, Kassensysteme in Supermärkten fielen aus.
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