Bundesgerichtshof verhandelt über Zulässigkeit von Werbeblocker

Erneut ist ein Streit über Werbeblocker vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet. Er verhandelte am Donnerstag in Karlsruhe über eine Klage des Axel-Springer-Konzerns gegen Eyeo, den Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. Ein Entscheidungstermin sollte erst am Freitag bekanntgegeben werden. (Az. I ZR 131/23)

Axel Springer sieht das Urheberrecht verletzt. Das Verlagshaus argumentiert, dass es sich bei der Programmierung seiner Internetseiten um Computerprogramme handle, die der Werbeblocker unberechtigterweise umarbeite. Springer will, dass Eyeo auf seinen Seiten keine Werbung mehr blockiert, und fordert außerdem Schadenersatz.

Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg hatte die Klage keinen Erfolg. Nun soll der BGH entscheiden. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der Verlag und Eyeo in Karlsruhe gegenüberstehen: 2018 erlaubte der BGH den Einsatz des Werbeblockers. Damals stützte sich die Klage aber nicht auf das Urheberrecht, sondern auf das Wettbewerbsrecht.