Corona Update: Geschäfte in Kempten dürfen ab dem 08. März wieder öffnen
Landkreis Kempten liegt unter der Marke von 50
Am 07. März wurde vom Bayerischen Staatministerium für Gesundheit und Pflege die erste offizielle Bekanntmachung bzgl. des Geltungsbereichs der inzidenzabhängigen Regelungen veröffentlicht. Gemäß dieser offiziellen Bekanntmachung liegt der Wert für Kempten zum Stichtag unter der Marke von 50 und die Geschäfte dürfen damit ab dem 08. März 2021 öffnen.
Es gelten die entsprechenden Regelungen aus der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
§ 12 Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte ......
1. der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann;
2. der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche;
3. in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal;
4. der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. BayMBl. 2021 Nr. 171 5. März 2021 Seite 7 von 15
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