Verbraucherschützer warnen vor hohen Strafzahlungen bei Parkverstößen im Ausland

Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte beim Parken auf die örtlichen Regeln achten. Sie erhalte derzeit "vermehrt Anfragen von Autofahrern und Autofahrerinnen zur Rechtmäßigkeit von hohen Zahlungsaufforderungen wegen Parkverstößen auf privat betriebenen Parkplätzen im EU-Ausland", erklärte die europäische Verbraucherzentrale in Kehl am Donnerstag. Besonders viele Problemfälle gibt es demnach in Dänemark, Österreich und Polen.

"Wer sich nicht an die Parkregeln hält, zum Beispiel die erlaubte Parkdauer überschreitet oder keinen Parkschein gelöst hat, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen, die nicht selten über 100 Euro liegt", warnten die Verbraucherschützer. Viele Verbraucher beschweren sich demnach über nur in der Landessprache verfasste, unklare oder schlecht sichtbare Hinweisschilder.

Es gebe allerdings "keine EU-Regelung, die vorschreibt, wie Schilder auf privaten Parkflächen beschriftet sein müssen", erklärte die Verbraucherzentrale. "Es gelten die lokalen Vorschriften." Einspruch gegen hohe Zahlungsaufforderungen zu erheben, habe daher "in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg".

Autofahrer und Autofahrerinnen sollten sich immer vor Ort über die Bedingungen informieren und bei fehlendem Verständnis nachfragen, raten die Verbraucherschützer. Bei sprachlichen Problemen könnten Übersetzer-Apps helfen. Grundsätzlich gelte: "Kostenloses Parken wird in Europa immer seltener."