Landgericht Magdeburg weist Schmerzensgeldklage wegen angeblichen Coronaimpfschadens ab

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Spritzen mit ImpfstoffBild: AFP/Archiv / Ina FASSBENDER

In einem weiteren Prozess um Schmerzensgeld wegen eines angeblichen Coronaimpfschadens hat das Landgericht Magdeburg die Klage eines Manns abgewiesen. Diese sei nach Auffassung der zuständigen Kammer "unbegründet", teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Unter anderem habe die Produktinformation zu dem Impfstoff zur fraglichen Zeit dem wissenschaftlichen Stand entsprochen.

Nach Gerichtsangaben hatte der beim Prozessauftakt im Oktober 63-jährige Kläger insbesondere 80.000 Euro Schmerzensgeld vom Hersteller gefordert. Nach eigenen Angaben leidet er seit einer Immunisierung Ende 2021 an Erschöpfung, Konzentrationsmangel, Herzschmerzen und Angst. Der Hersteller bestreitet demnach, dass sein Impfstoff dafür verantwortlich ist. Unterlagen des Klägers seien zudem wenig aussagekräftig. Das Urteil erging am Donnerstag.

Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Oktober hatte das Gericht nach Angaben eines Sprechers zu erkennen gegeben, dass es der Klage des Manns wenig Erfolgschancen einräumte. Dieser konnte demnach nicht nachweisen, dass die von ihm behaupteten Einschränkungen auf die Impfung zurückzuführen sind.

In der Verhandlung habe sich vielmehr herausgestellt, dass der Kläger etwa eineinhalb Monate nach der Impfung an Corona erkrankt sei, hieß es. Es sei unklar, ob die gesundheitlichen Folgen nicht von dieser Infektion herrührten.

Bundesweit verhandelten Gerichte bereits in zahlreichen ähnlichen Fällen Klagen wegen angeblicher Schäden durch Coronaimpfungen. Wie aus einem Urteil einer Zivilkammer des Hamburger Landgerichts von Anfang Dezember hervorgeht, wurden bislang in ganz Deutschland in erster Instanz in rund hundert Fällen Schadensersatzklagen gegen Arzneimittelhersteller entschieden.

In der Coronapandemie hatte es großangelegte Impfkampagnen mit neuen Vakzinen verschiedener Hersteller gegeben. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wurden in Deutschland bis April 2023 rund 64,9 Millionen Menschen mindestens einmal geimpft. Bis dahin wurden rund 192,2 Millionen Impfdosen verabreicht.