Kommunalwahl: Infektionsschutzmaßnahmen für Wähler und Wahlhelfer
Stadt Augsburg setzt Empfehlungen der Behörden in Bezug auf das Coronavirus um
Ziel der Stadt Augsburg ist es, alle Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus und anderen Krankheitserregern zu schützen. Dies gilt insbesondere im Rahmen der am Sonntag, 15. März, stattfindenden Kommunalwahl. Daher setzt die Stadt Augsburg die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Veranstaltungen wie auch die Empfehlungen des Bayerischen Innenministeriums für die Kommunalwahlen in allen 208 Wahllokalen und in allen Auszählungsräumlichkeiten der Stadt Augsburg um.
Desinfektionsmöglichkeiten in jedem Wahllokal
Unter der Maßgabe des Infektionsschutzes werden die Wahlkabinen in den Wahllokalen mit größtmöglichem Abstand zueinander aufgestellt. Vor Ort wird auf wichtige Hygieneregeln hingewiesen. Dazu zählen: Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen, Hände aus dem Gesicht halten und Abstand zu niesenden oder hustenden Menschen halten. In jedem Wahllokal gibt es auch die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren. Befinden sich die Wahlräume in Schulen, sind die Toiletten geöffnet und mit ausreichend Seife ausgestattet. Zudem werden die Räume regelmäßig gelüftet.
Wählerinnen und Wähler werden gebeten, vor den Abstimmungsräumen zu warten, sodass jeweils nur die Wahlhelfer und die aktuell Abstimmenden gleichzeitig im Raum sind. Zur Abstimmung kann der eigene Kugelschreiber oder Filzstift (kein Bleistift) mitgebracht werden. Auch dies reduziert indirekte Kontakte.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer an einer akuten Erkrankung leidet oder in Quarantäne muss, kann unter Vorlage eines Attests noch bis um 15 Uhr des Wahltags Briefwahlunterlagen beantragen. Alle anderen können Briefwahlunterlagen online bis Donnerstag, 12. März, 12 Uhr auf www.augsburg.de/kommunalwahl oder persönlich bis Freitag, 13. März, 12 Uhr, in den Bürgerbüros beantragen.
Wer bislang noch keine beantragten Wahlunterlagen erhalten hat, wird gebeten, sich telefonisch beim Bürgeramt/Wahlamt unter (0821) 324-1950, -1951, -1952, -1953 oder -1954 zu melden. Die Wahlunterlagen werden dann unverzüglich zusammen mit einer Verlustanzeige zugesendet. Der ursprünglich erteilte Wahlschein wird für ungültig erklärt.
Über 1700 Helferinnen und Helfer
Die genannten Maßnahmen schützen nicht nur die Wahlberechtigten, sondern auch die über 1700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe. Ausgezählt wird in diesem Jahr an drei Stellen: In der Erhard- Wunderlich-Sporthalle zählen rund 250 Personen Stimmen aus. Im Kongress am Park und in der Reischleschen Wirtschaftsschule werden unterschiedliche Räume genutzt, sodass sich maximal 300 Personen in einer Halle aufhalten.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden über wichtige Hygieneregeln aufgeklärt und in einem persönlichen Brief über alle Maßnahmen zum Infektionsschutz informiert. Wer sich in den zurückliegenden 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, wird ausdrücklich aufgefordert, das Wahlhelferamt nicht auszuüben.
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