Landratsamt Ostallgäu ermöglicht Betrieb alter Holzöfen
„In der Not frisst…"
Stillgelegte Holzfeuerungsanlagen können im Ostallgäu unter bestimmten Bedingungen ab sofort wieder in Betrieb genommen werden. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Ostallgäu. Die Regelung gilt vom 1. September 2022 bis 31. August 2023.
Hintergrund für die Allgemeinverfügung ist der von der Bundesregierung ausgerufene Notfallplan Gas. Dieser rechtfertigt, dass bestimmte Holzfeuerungsanlagen zeitlich befristet wieder in Betrieb genommen werden können. Wenn diese Anlagen die nötigen Grenzwerte nicht mehr einhalten können, ist eine Ausnahmezulassung erforderlich. Durch die Allgemeinverfügung können lange dauernde Prüfungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung je Einzelfall vermieden werden.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landratsamtes Ostallgäu vom 25. August 2022 veröffentlicht und zu finden unter www.ostallgaeu.de Veröffentlichungen Allgemeinverfügungen.