Neue Corona Regelungen: Ab Freitag dürfen die Clubs wieder öffnen

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30. September 2021

Neue Corona Regelungen: Maskenpflicht in Bayrischen Schulen entfällt. Die Clubs und Diskotheken können endlich wieder öffnen. Das Verbot von Volksfesten wird aufgehoben.


Die Maskenpflicht entfällt in den bayrischen Schulen ab dem 4. Oktober (Montag) im Unterricht, bei Schulveranstaltugen oder in den Schulfloren muss die Maske weiterhin getragen werden. Ab dem 1. Oktober dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Ein Schnelltest gilt weiterhin nicht mehr, es muss ein PCR-Test nachgewiesen werden. Erlaubt ist wieder laute Musik, Tanz ohne Abstand und die Abgabe von Getränken an der Bar, Maskenpflicht entfällt hierbei. Eine strenge Kontrolle wird es trotzdem geben. Gegen Verstöße wird hohes Bußgeld verlangt. Volksfeste können nun, von der Inzidenz abhängig, ohne der 3G Regel und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt usw.) wieder stattfinden.

Die Regierung gab außerdem bekannt, dass in der kommenden Adventszeit unter Vorbehalt der negativen Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch die Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind. Hierzu werden rechtzeitig Regelungen erlassen und bekannt gegeben.