Bezirk Schwaben trifft Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Ostallgäu
Zusammenarbeit Hand in Hand
Wenn ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung öffentliche Hilfen benötigen, fragen sie sich oftmals, an wen sie sich wenden sollen: den Landkreis, die kreisfreie Stadt oder den Bezirk Schwaben? Um die Angebote aufeinander abzustimmen und miteinander zu vernetzen, trifft der Bezirk Schwaben daher Kooperationsvereinbarungen mit den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Hintergrund der Kooperationsvereinbarungen ist das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze“, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat. Seither sind die Bezirke für die Hilfen zur ambulanten Pflege zuständig. Die Kommunen kümmern sich dagegen weiterhin um die „Daseinsfürsorge“, also um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Dienstleistungen. Durch die Kooperationsvereinbarung stellen die Beteiligten sicher, dass die Bürgerinnen und Bürgerinnen die passende Hilfe erhalten – unabhängig davon, ob sie sich an den Landkreis oder den Bezirk wenden. Langfristig verfolgen die Kooperationspartner das Ziel, die Versorgungslage in den Bereichen Sozialhilfe und Eingliederungshilfe zu verbessern.