Der Führerschein-Umtausch erklärt
Gute Fahrt?
Egal ob Sie noch mit dem grauen Lappen unterwegs sind, die rosa Pappe besitzen oder gar die Plastikkarte im Geldbeutel haben: bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, umgetauscht werden. Ausnahmslos. Das hat der Gesetzgeber entschieden und wir erzählen Ihnen, warum, wieso und weshalb.
Vorneweg: keine Sorge! Sie müssen als Motorrad- oder PKW-Fahrer weder eine theoretische oder praktische Prüfung ablegen, um ihren neuen Führerschein zu erhalten. Der Tausch hat den Sinn, dass die in der Europäischen Union im Umlauf befindlichen Dokumente ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Dafür müssen rund 43 Millionen Führerscheine in neue, sicherere Exemplare umgetauscht werden. Darunter in etwa 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkartenvarianten. Neben der Fälschungssicherheit, steht auch die Erfassung aller Dokumente in einer Datenbank hinter der Aktion. So soll ein eventueller Missbrauch der Führerscheine ebenfalls deutlich minimiert werden.
Wie funktioniert der Umtausch?
Relativ simple: Zuständig ist die jeweilige Führerscheinstelle ihres Wohnorts bzw. der übergeordneten Behörde. Hier können Sie einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für PKW- und/oder Motorrad-Klassen stellen. Dieser Antrag ist ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchungen möglich. Für den Tausch entstehen Kosten in Höhe von 25 Euro.
Was benötige ich für den Umtausch?
Kurz und knapp: PKW- und Motorradfahrer benötigen ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.
Welche Klassen werden eingetragen?
Keine Sorge, auch hier gilt: alles bleibt, wie es ist. Sie dürfen auch weiterhin alle Fahrzeuge fahren, die früher in Ihrem Führerschein inkludiert waren. Die Bezeichnung der Klassen ändert sich jedoch unter Umständen, falls noch die Fahrererlaubnisklassen des alten Rechts eingetragen sind (z.B. 2,3, ehemalige DDR-Klassen).
Was passiert, wenn ich mich nicht um den Umtausch kümmere?
Der Umtausch ist verpflichtend, das bedeutet: wer sich nicht um den neuen Führerschein kümmert, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Das stellt – im Gegensatz zu LKW- oder Bus-Führerscheinen, noch keine Straftat dar. Auch im Ausland kann es jedoch zu Problemen kommen, wenn Sie nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Schein unterwegs sind.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Wie beim Vorgänger, können Sie auch mit ihrem neuen Schein weiterhin unbefristet fahren. Allerdings ist das Dokument an sich nur noch 15 Jahre gültig – dann gibt es wieder einen neuen Führerschein. Ebenfalls wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?
Ganz so einfach lässt sich dies – zumindest nicht kurz und knapp – nicht beantworten. Denn der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Die Bundesregierung macht hierzu folgende Angaben:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(Quelle: bundesregierung.de)
Kann man bereits jetzt umtauschen?
Ja – der Umtausch ist bereits jetzt möglich, also auch vor dem oben genannten Datum.
Sonderfall: Wohnsitz im Ausland
Wer in einem Mitgliedsstaat innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums lebt, soll Kontakt mit der vor Ort zuständigen Behörde aufnehmen. Hier sollte geklärt werden welche Konsequenzen zu erwarten sind, wenn man einen PKW oder Motorrad ohne gültiges deutsches Führerscheindokument führt. Die Behörde des ausländischen Wohnsitzes ist für die Umschreibung des Dokuments zuständig.
Wer in einem Mitgliedsstaat außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (sogenannter Drittstatt) lebt, kann seinen Führerschein bei einer deutschen Führerscheinstelle umtauschen lassen. Dafür raten die Behörden dazu, mit der Fahrerlaubnisbehörde Kontakt aufzunehmen, welche den bisherigen Führerschein ausgestellt hat. Das Ministerium für Digital und Verkehr hat mit dem Auswärtigen Amt ein Verfahren abgestimmt, welches den Umtausch ermöglicht.
FAZIT:
Ein Blick Richtung Geburts- oder Ausstellungsjahr genügt für den rechtzeitigen Tausch. Dieser kostet 25 Euro, das Dokument ist dann wieder 15 Jahre gültig. Die Fahrerlaubnis an sich erlischt aber auch danach nicht, nur das Dokument muss erneuert werden. Der Grund: mehr Fälschungssicherheit in der EU. Wer den Tausch nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld.
Das könnte Sie auch interessieren
Advertorial