Jetzt Ausnahmegenehmigung beantragen für Veranstaltungen für unter 16-Jährige

Damit Kinder und Teenies unbeschwert Fasching feiern können

Unterallgäu. Es herrscht Weihnachtsstimmung, an Fasching denkt noch keiner? „Stimmt nicht“, sagt Kreisjugendpflegerin Aylin Baumgartner: „Viele Vereine planen gerade eifrig ihre Faschingsbälle.“ Und damit auch Kinder und Jugendliche richtig feiern können, finden diesen Fasching im Unterallgäu wieder extra Veranstaltungen für unter 16-Jährige statt. „Diese sollten die Veranstalter am besten bald vom Jugendamt genehmigen lassen“, hebt Baumgartner hervor.

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Jetzt Ausnahmegenehmigung beantragen für Veranstaltungen für unter 16-JährigeBild: Pixabay
Laut Jugendschutzgesetz dürfen unter 16-Jährige öffentliche Tanzveranstaltungen nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten besuchen, außer, die Veranstaltung ist als Kinder- oder Teenagerball vom Jugendamt genehmigt. Dann können Kinder und Jugendliche ganz ohne Eltern Party machen. „Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen die Veranstaltungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, erklärt Baumgartner.

• Es müssen vier volljährige Personen benannt sein, die die Kinder und Jugendlichen betreuen.
• Das Programm muss kinder- und jugendgerecht sein. Dazu zählen zum Beispiel Spiele, Tanz und alkoholfreie Cocktails.
• Ein Kinderball für Vier- bis Zwölfjährige darf maximal bis 18 Uhr dauern und es sollte kein Alkohol ausgeschenkt werden.
• Teenager zwischen zwölf und 17 Jahren können dank Ausnahmegenehmigung länger feiern - die Zwölf- und Dreizehnjährigen bis 22 Uhr, ab 14 Jahren sogar bis 24 Uhr.

Ein Genehmigungsformular gibt es beim Kreisjugendamt unter Telefon (08261) 995-242 oder im Internet unter www.unterallgaeu.de/jugendschutz. Im Internet erhalten Eltern und Veranstalter auch weitere Informationen rund um das Thema Jugendschutz.