Stadt Augsburg erlässt Allgemeinverfügung für Außengastronomie
Zutritt nur mit 2G-Nachweis und FFP2-Maske
Die Stadt Augsburg hat jetzt eine Allgemeinverfügung zur Regelung der Außengastronomie erlassen. Diese dient dazu, die Gefahr einer Übertragung von Covid-19 in der Außengastronomie zu reduzieren. Es sollen weitere Infektionen und ein Fortbestehen des Inzidenzwerts auf hohem Niveau verhindert werden.
Vor diesem Hintergrund ist ein Zugang zur Außengastronomie nur noch mit einem 2G-Nachweis (Geimpft, Genesen) zulässig. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden. Einzelheiten zu den Anordnungen sind in der Allgemeinverfügung enthalten.
Die Einhaltung der Regelungen ist durch die Gastronomie-Betreiberinnen und –Betreiber sicherzustellen.
Die neue Allgemeinverfügung tritt zum Mittwoch, 1. Dezember 2021, 0:00 Uhr, in Kraft und ist unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
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