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Was wird sich in 2025 in puncto Patentrecht und Co. ändern?

Patenanwalt Bertram Rapp informiert

Im September tagte zum ersten Mal die deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) in Augsburg. Die Bezirksgruppe Bayern, der Patentanwalt Bertram Rapp angehört, organisierte die Jahrestagung. 650 Rechtsanwälte, Patentanwälte, Richter und Wissenschaftler aus den Bereichen des Patent-, Marken- und Urheberrechts waren in Augsburg zusammengekommen, um aktuelle Probleme aus Wissenschaft und Praxis zu diskutieren.

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Bertram Rapp beim Abendempfang im Textilmuseum am Rande des Kongresses.Bild: Rapp
TrendyOne: Welche Themen waren hier die dringlichsten für die Zukunft?

Bertram Rapp: Vor dem Hintergrund des vor kurzem etablierten europäischen Gemeinschaftspatents und des zugehörigen europäischen Patentgerichts stellten sich vor allem Fragen der Auslegung von Patentansprüchen im Vergleich der deutschen Rechtsprechung, der Praxis des europäischen Patentamts und der zukünftigen Rechtsauffassung des europäischen Patentgerichts, also Fragen, die sich in erster Linie an Fachleute wenden. Daneben ging es um das neue EU-Designrecht, die Zentralvermarktung von Fußball-Medienrechten, urheberrechtliche Probleme bei der künstlichen Intelligenz und – im Rahmen des Festvortrags – „Kann weniger mehr sein? Komplexe Algorithmen und einfache Heuristiken“.

Was wird sich in 2025 in puncto Patentrecht und Co. ändern?
Bertram Rapp: Zu rechnen ist mit einer stärkeren Harmonisierung des Patentrechts in ganz Europa aufgrund der Rechtsprechung des europäischen Patentgerichts, mehr Designanmeldungen auf EU–Ebene aufgrund eines neuen Designrechts und intensiver Befassung der Gerichte mit Erfindungen und urheberrechtsschutzfähigen Werken, welche von künstlichen Intelligenzen geschaffen worden sind. Es bleibt zu hoffen, dass auch die in jüngster Zeit stagnierenden Anmeldezahlen für Patente und Marken deutscher Herkunft in Zukunft wieder ansteigen werden.
 
Worauf sollten vor allem Start ups im Markenrecht bei Neuerungen achten?
Bertram Rapp: Bei Startups ist es vor allem wichtig, darauf zu achten keine Markenrechte Dritter zu verletzen. Hier ist eine umfassende Recherche notwendig, um teure Überraschungen zu vermeiden. Daneben sollten natürlich auch eigene Produktbezeichnungen und vor allem der Firmenname in allen Regionen, in denen man momentan oder in naher Zukunft tätig ist, markenrechtlich abgesichert werden. Hierbei kann auch von den neuen Markenformen wie 3D Marke, Bewegungsmarke oder Multimediamarke Gebrauch gemacht werden.
 

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