7-Tage-Inzidenz der Stadt Augsburg nimmt weiter ab - 214,4 (RKI)

105 Neuinfektionen an Coronavirus

Die Stadt Augsburg meldet 105 neue Covid-19-Fälle. Registriert wurden 104 Fälle mit Meldedatum Donnerstag, 22. April sowie ein weiterer Fall mit Meldedatum Freitag, 16. April.

Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 15.816 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg gemeldet. 13.933 Personen gelten als genesen, 1.509 sind aktuell infiziert, 374 Personen sind verstorben. Bei den beiden Verstorbenen, die dem Gesundheitsamt am Donnerstag, 22. April 2021 gemeldet wurden, handelt es sich um zwei männliche Patienten des Jahrgangs 1964.

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 214,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 234,4. Schule und Kita: Amtliche Bekanntmachung

Da im Gebiet der Stadt Augsburg die 7-Tage-Inzidenz weiterhin über 100 liegt, ist in der Woche vom 26. April 2021 bis zum Ablauf des 2.
Anzeige
Mai 2021 der Schul- und Kitabetrieb nur eingeschränkt möglich. Die entsprechende amtliche Bekanntmachung der Stadt Augsburg ist auf www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Für Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen gilt die Notbetreuung, für Schulen grundsätzlich Distanzunterricht. Ausnahmen davon sind Klassen der Jahrgangsstufe 4, Abschlussklassen, 11. Klassen an Gymnasien, Fachoberschulen und die entsprechende Stufe an Abendgymnasien und Kollegs. Dort gilt, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, Wechselunterricht und inzidenzunabhängig weiterhin die Pflicht zur Testung auf das Coronavirus. Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann den Schulbesuch antreten, wenn sie in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben, oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test nachweisen können. Letzterer kann ein PCR- oder ein POCAntigenschnelltest sein, der durch medizinisch geschultesPersonal durchgeführt wird. Diese Tests können beispielsweise in ausgewählten Apotheken, Testzentren (www.augsburg.de/testen) und bei Ärzten durchgeführt werden.

Ein zuhause durchgeführter Selbsttest mit negativem Ergebnis ist für den Schulbesuch nicht zulässig. Gleiches gilt für die Notbetreuung in Kitas und in der Tagespflege.