Die E-Scooter sind los
Flexibel, hip und dazu noch umweltfreundlich?
In aktuell 14 deutschen Städten (Stand September 2019) können die Elektroroller ausgeliehen werden. Die Stückzahl geht dabei in die Tausende. Alleine auf den Berliner Straßen sind rund 5.000 der beliebten Geräte unterwegs – Tendenz steigend. Diese Beliebtheit wollen sich natürlich nun auch die Hersteller solcher Geräte zu Nutze machen, weshalb immer mehr davon in den Märkt drängen oder schon in den Startlöchern stehen. Doch kann einfach jeder einen E-Scooter fahren? Was sind die Voraussetzungen? Und sind die als umweltfreundlich angepriesenen E-Scooter wirklich so „grün“? TRENDYone bringt Licht ins Dunkel.
Der Trend beginnt
Die Geschichte beginnt in Santa Monica, Kalifornien. Hier ging der Hype im November 2017 los. Dort stellte eine Verleihfirma quasi über Nacht illegalerweise zahlreiche E-Scooter zum Verleih an den Straßenrand. Es beginnt ein Trend, der sich rasend schnell durchsetzt und sogar landesweite Kreise zieht. Eine unkomplizierte Nutzung ohne Parkplatzprobleme und ohne große Anstrengung, eine einfache Verstaumöglichkeit bei Reisen und das gepaart mit umweltfreundlichen Aspekten, treffen den Nerv der Zeit. Seitdem gehören E-Scooter mittlerweile sogar in über 100 Städten der USA zum täglichen Straßenbild. Doch erst nach und nach schafft es der Trend über den Atlantik zu uns nach Europa. Auch hierzulande kennt der Trend inzwischen kein Halten mehr.
E-Scooter im Straßenverkehr
Denn seit dem 13. Juni dieses Jahres dürfen die beliebten Geräte, bei denen es sich um Tretroller handelt, die durch einen Elektromotorangetrieben werden, auch offiziell im Straßenverkehr teilnehmen. Hierzu verabschiedete das Bundeskabinett nur zwei Tage danach die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Das auch als weitläufig bekannte „E-Scooter-Gesetz“ regelt die Verwendung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr.
Somit dürfen E-Tretroller im Straßenverkehr teilnehmen, die eine Lenk- oder Haltestange haben, eine Geschwindigkeit von 6 km/h bis max. 20 km/h erreichen und eine begrenzte Leistung auf 500 bzw. 1400 Watt vorweisen können. Außerdem gibt es unter anderem verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen bei Bremsen, Lichtern, Fahrdynamik und elektrischer Sicherheit.
Wer darf die Roller nutzen und wo darf man damit fahren?
Am Straßenverkehr dürfen E-Scooter-Nutzer ab 14 Jahren teilnehmen, jedoch gib es hierfür keine Pflicht für einen Führerschein oder Helm. Allerdings darf keine zweite Person mitgenommen werden.
Gibt es einen Radweg oder Radfahrstreifen, muss dieser genutzt werden. Wenn diese fehlen, dürfen Elektrokleinstfahrzeuge - zu denen E-Scooter zählen - auch die Fahrstraße und außerhalb der Ortschaft einen Seitenstreifen nutzen. Somit teilen sie sich dann die Straße mit Autos und Motorrädern. Der Gehweg ist allerdings tabu. Im Straßenverkehr gilt die Fahrrad- oder die Verkehrsampel. Das Abbiegen muss dabei per Handzeichen angezeigt werden.
Wer sein elektronisches Gefährt übrigens mit in den Fernzug mitnehmen möchte, kann dies laut Deutscher Bahn sogar kostenlos tun. Aufgrund der kompakten Bauart können die Geräte nämlich einfach zusammengeklappt und unter dem Fahrsitz oder in der Gepäckablage verstaut werden. Die erlaubte Mitnahme bei öffentlichen Verkehrsmitteln kann von Anbieter zu Anbieter variieren.
Was gibt es vor dem Kauf zu beachten?
Wer sich dazu entschließt, ein solches Gefährt sein Eigen zu nennen, sollte mehrere Faktoren beachten. Da E-Scooter zu den Kraftfahrzeugen zählen, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Plakette bzw. Nummernschild Voraussetzung. Modelle, die nicht mehr als 6 km/h erreichen, sind hiervon ausgenommen. Optional können sich Nutzer zusätzlich mit einer Teilkaskoversicherung gegen Schäden durch Naturgewalten, Zusammenstoß mit Tieren, Brand und Diebstahl absichern. Vor Reisen in das (europäische) Ausland sollte man zuvor mit dem Versicherer klären, ob auch in dem jeweiligen Land der Schutz gültig ist.
Ein weiterer Aspekt, der vor dem Kauf zu beachten ist, ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes, die das E-Scooter-Modell zu erfüllen hat. Dies sollte beim Händler zuvor in Erfahrung gebracht werden, da sonst eine öffentliche Nutzung nicht möglich ist.
Was passiert wenn der E-Scooter nicht den Vorraussetzungen im öffentlichen Verkehr entspricht?
Hat der E-Scooter keine Betriebserlaubnis, gilt es als Straftat und kann unangenehme Folge haben. So kann die Polizei das geliebte Gefährt beschlagnahmen. Desweiteren drohen 70 Euro Busgeld.
Ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen kann 40 Euro kosten. Desweiteren droht bei einer abgelaufenen Betriebserlaubnis 30 Euro, bei fehlender oder beschädigter Beleuchtung 20 Euro, eine fehlende oder kaputte Klingel 15 Euro und bei sonstigen Verstößen gegen die Sicherheitsanforderungen ein Bußgeld von 25 Euro.
Verkehrssünden wie bei Rot über die Ampel fahren kostet zwischen 60 und 180 Euro, Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 Euro, Fahren auf der Autobahn 20 Euro und wenn E-Bikes nebeneinander fahren, kann es zwischen 15 und 30 Euro teuer werden.
Kriterien für den E-Scooter Kauf
Sollten all diese Voraussetzungen erfüllt sein, steht einem Kauf nichts mehr im Wege. Doch welches Modell soll es sein? Und wo liegen die Unterschiede?
Akkuleistung: Ein Kriterium für die Auswahl des E-Scooters ist zum Beispiel die Wahl des Akkus mit der passenden Reichweite. So sind Lithium-Ionen-Akkus klar stärker als die der Bleiakkumulatoren. Auch die Leistung des Akkus ist entscheidend, denn je stärker desto mehr Reichweite kann man erzielen. So reicht für kürzere Wege einer mit 250 Watt. Wer größere Strecken zurücklegen möchte, sollte sich für einen Stromspeicher mit mindestens 500 Watt entscheiden. Noch ein Vorteil bei höherer Watt-Leistung: Je stärker die Batterie, desto schneller kann der E-Scooter – je nach Gewicht - beschleunigen.
Gewicht: Weitere Kriterien sind das Eigengewicht und die Tragfähigkeit des Geräts. Je höher das Eigengewicht, desto mehr kann die Reichweite darunter leiden. Auch die Tragkraft ist entscheidend für die Fortbewegung. Je höher diese ausfällt, des höher kann das Gesamtgewicht des Nutzers und dazugehörigen Gepäcks ausfallen.
Bremsen: Auch die Bremsen sind ein wichtiges Kriterium. Dabei gibt es Trommelbremsen, die sogenannten „drum brakes“ und die Scheibenbremsen, auch „disc brakes“ genannt. Viele E-Scooter bieten eine Kombination beider Systeme. Hochwertigere Modelle haben Letztgenannte vorne als auch hinten verbaut. Weitere wichtige Merkmale sind: das Antiblockiersystem (ABS) mit dem die Bremsen nicht blockieren, das CBS-Bremssystem (Combined Brake System), das die Bremskraft verteilt und die Rekuperation, die zur Energie-Rückgewinnung beim Bremsvorgang dient.
Komfort und Einstellungsmöglichkeiten: Bei der Auswahl ist auch darauf zu achten, dass der Lenker höhenverstellbar ist und im Idealfall ergonomische Griffe haben. So können Schmerzen vorgebeugt werden. Ein weiteres Kriterium ist das Auf- und Zuklappen des E-Scooters. So kann dieser einfach und platzsparend verstaut werden.
Welche Sharing-Dienste gibt es für E-Scooter?
Wer sich keinen E-Scooter anschaffen möchte, hat die Möglichkeit diese ganz einfach und bequem bei Anbietern wie Bird, Circ, Lime, Tier und Voi auszuleihen, die aktuell in 14 verschiedenen Städten (Stand September 2019) aktiv sind. Dazu zählen Berlin, München, Hamburg, Frankfurt/Main, Münster, Lübeck, Augsburg, Erfurt, Düsseldorf, Dortmund, Potsdam, Bonn, Köln und Herne.
Wie funktioniert das Ausleihen und was gibt es dabei zu beachten?
Mit einem Smartphone und der dazugehörigen App des Anbieters, die man zuvor installiert und sich registriert haben sollte. Die Zahlungsmöglichkeiten variieren von Anbieter zu Anbieter. Zuvor sollte man sich darüber jedoch beim Verleiher informieren. Ist der Standort am Smartphone freigegeben, wird dem Nutzer auf einer Karte angezeigt, wo die nächsten verfügbaren E-Scooter stehen. Hat man diesen erreicht, entsperrt sich der E-Scooter, indem der QR-Code, der sich am Lenker befindet, via Anbieter-App gescannt wird. Die Kosten variieren dabei von Anbieter zu Anbieter. Bei Voi in Augsburg kostet das Freischalten beispielsweise einen Euro, die Nutzung zusätzlich 0,15 Euro pro Minute.
Nun kann der Spaß losgehen: Wie schon erwähnt, gilt es die allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten. Wenn die Fahrt zu Ende und das Elektrogerät abgestellt ist, ist die Fahrt auch in der App zu beenden. Wichtig hierbei: Der Nutzungsbereich beschränkt sich auf ein eingegrenztes Gebiet, das in der jeweiligen App angezeigt wird. Nur in diesem kann der E-Scooter genutzt werden.
Das Abstellen ist prinzipiell an jedem Ort möglich. Jedoch denkt beispielsweie die Stadt Augsburg, aufgrund von wild abgestellten E-Scootern auf Bürgersteigen über eine Verschärfung der Regeln beim Verleih nach. Auch die Stadt Düsseldorf möchte Maßnahmen gegen das „Wildparken“ ergreifen. So ist zum Beispiel in der Überlegung, eine kostenfreie Beschwerdehotline an den Geräten anzubringen. Wenn der Verleiher dann eine Meldung erhält ist er in der Pflicht, das abgestellte Gerät innerhalb von 24 Stunden abzuholen.
Laut Statstik kommt es in München, kommt es pro einer Millionen zurückgelegten Kilometer zu fast 15 Personenschaden-Unfällen mit E-Scootern und damit zu bedeutend mehr als mit Fahrrädern (Stand: 10. August 2019).
Wie umweltfreundlich sind E-Scooter wirklich?
Auch wenn die Verleiher der E-Scooter mit dem Ziel werben, die Städte leiser, sauberer und umwelterfreundlicher machen zu wollen, steht besonders die Ökobilanz der Geräte in der Kritik. Da die Elektoroller teilweise von Transportern abgeholt werden, die mit Benzin oder Diesel-Treibstoff laufen. Auch Statistiken sprechen teilweise gegen einen besonders positiven Umweltaspekt. So soll ein E-Scooter in den USA
126 Gramm CO2-Emissionen pro Personenkilometer verursachen (Stand 10. August 2019). Enthalten sind dabei auch der Energieaufwand für die Herstellung sowie den Betrieb und das Einsammeln des Elektrorollers für die Strom-Aufladung. So verursachen die E-Scooter laut der Statistik deutlich mehr Emissionen als ein Dieselbus. Der Grund hierfür soll vor allem der hohe Verbrauch und unter anderem die kurze Lebensdauer der Verkehrsmittel sein. Auch in einer Meinungsumfrage in Deutschland aus dem Jahr 2019 gaben 30 Prozent der Befragten an, dass sie E-Scooter eher als ein Fortbewegungsmittel zum Vergnügen ansehen, statt ein besonders umweltfreundliches.
E-Scooter kaufen oder leihen?
Ob sich ein E-Scooter Kauf lohnt, hängt immer von dem jeweiligen Einsatzzweck ab, welche Strecke man durchschnittlich zurücklegt und wieviel man bereit ist zu investieren. Denn ein Schnäppchen sind die Geräte aktuellnicht. Mindestens 400 Euro kosten die Einsteiger-Modelle, bei denen man jedoch Abstriche bei Akku, Ausstattung und Reichweite einkalkulieren sollte. Wer dies nicht möchte, sollte mit rund 1.000 bis 1.700 Euro rechnen. Wer einen E-Scooter aber nicht nur für die Freizeit sondern als Berufspendler oder dauerhaft als Verkehrsmittel für „die letzte Meile“ nutzen möchte, könnte eine Anschaffung in Betracht ziehen.
Wie gefährlich sind E-Scooter?
Diesbezüglich sprachen wir mit Silke Abt, Polizeikommissarin des Polizeipräsidium Schwaben Nord:
TRENDYone: Wie viele Zwischenfälle haben Sie in der Zwischenzeit mit E-Scooter registriert?
Silke Abt: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist zum 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Unbeachtet der Verwarnungen mit Verwarnungsgeld konnten für die Monate Juli und August 2019 insgesamt 38 Verstöße von E-Scooter-Benutzern im polizeilichen Datenbestand recherchiert werden.
Was ist das bisher häufigste Vergehen beim Benutzen von E-Scootern?
Es konnten in den beiden Monaten Juli und August 2019 insgesamt - 27 Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt und geahndet werden.
Weiterhin wurden folgende Verstöße festgestellt und verfolgt:
4 E-Scooter ohne Betriebserlaubnis
2 verbotswidriges Benutzen des Gehweges
1 unerlaubtes Entfernen von Unfallort
1 unzulässige Personenbeförderung
1 Radweg in falscher Richtung benutzt
1 fehlender Versicherungsschutz
1 Mobiltelefon während der Fahrt benutzt
Wie gefährlich schätzen Sie den Einsatz von E-Scootern im Straßenverkehr ein?
Für eine Bewertung der „neuen“ Verkehrssituation ist der Zeitraum noch nicht ausreichend. In den letzten beiden Monaten wurden zwei Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern polizeilich aufgenommen.
Was jedoch oftmals zu gefährlichen Situationen führen kann, sind die wahllos abgestellten E-Scooter. Diese werden teils mittig auf Geh- und Radwegen oder öffentlichen Plätzen zurück gelassen, was vor allem in den Abendstunden und nachts ein gefährliches Hindernis darstellt. Die Polizei bittet deshalb jeden Nutzer der E-Scooter, die nicht mehr benötigten Geräte so abzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer weder behindert noch gefährdet werden.
Fehlt es allgemein an Aufklärung zu den Verkehrsregeln mit E-Scootern?
Grundsätzlich ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sich vor der Benutzung eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr eigenverantwortlich darüber zu informieren, welche Verhaltens- und Ausrüstungsvorschriften gesetzlich vorgegeben sind.
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration steht den Verkehrsteilnehmer unter www.sichermobil.bayern.de/escooter der Flyer „Sicher unterwegs mit E Scooter, E-Bike und Co“ zum Download zur Verfügung.
Claus Unterkircher (General Manager VOI) im Interview
TRENDYone: Wie wurde der E-Scooter-Verleih in Augsburg bisher angenommen?
Claus Unterkirchner: Unser Start in Augsburg hat uns sehr zufriedengestellt! Wir bekommen viel positives Feedback und möchten natürlich noch mehr Menschen nachhaltige Elektromobilität ermöglichen. Da wir erst vor wenigen Wochen gestartet sind, können wir noch keine genauen Statistiken nennen. Was wir auf jeden Fall schon sagen können ist, dass die durchschnittliche Fahrt hier länger dauert als in anderen europäischen Städten, wo dies rund 2-4 Kilometer beträgt. Wir freuen uns, dass die E-Scooter so als Alternative zum Auto gesehen werden.
Kann man nachvollziehen wie oft diese bisher ausgeliehen wurden?
Unsere E-Scooter werden derzeit im Schnitt zwischen 4 und 10 Mal am Tag ausgeliehen, Tendenz steigend.
Was unterscheidet Augsburg von den anderen Städten, in den Sie E-Scooter bisher verleihen?
Anders als in manchen anderen Städten hat uns die Stadt Augsburg keine Obergrenze für die Anzahl der Roller vorgegeben, die wir gleichzeitig in der Stadt zum Verleih anbieten dürfen. Die Stadt hat uns außerdem sehr wenige ausgewiesene Park- und Fahrverbotszonen vorgegeben. Das hängt sicherlich auch mit der insgesamt relativ entspannten Verkehrssituation in Augsburg (z.B. im Vergleich zu München) zusammen. Nichtsdestotrotz stellen wir nur so viele Scooter bereit, wie auch tatsächlich gefahren und benötigt werden.
Was passiert mit den E-Scootern im Winter? Können diese da trotzdem genutzt werden?
Bisher ist keine Winterpause geplant. Solange die Nutzer mit den Scootern fahren, haben sie die Möglichkeit dazu. Wir passen unser Angebot immer anhand der Nachfrage an, sodass auch wirklich nur so viele Roller in der Stadt stehen, wie sie auch benötigt werden. Unsere Roller sind speziell für den deutschen Markt entwickelt worden und wir gehen davon aus, dass sie auch im Winter fleißig gefahren werden. Wir haben bereits einen vollen Winter in Skandinavien miterlebt und bemerkt, dass auch im Winter hohe Nachfrage nach urbaner Elektromobilität herrscht. Trotz der harten Winter im Norden, lassen viele Menschen bewusst das ganze Jahr ihr Auto stehen. Sollte es witterungsbedingt nicht sicher sein zu fahren (wie zum Beispiel bei Glatteis), werden wir den Betrieb zum Schutz unserer Nutzer kurzfristig pausieren.