Essen und Getränke nur in 
Mehrweg-Behältern mitnehmen

Unterallgäuer Abfallwirtschaft: Neue umweltfreundliche Alternativen nutzen

Unterallgäu. Auf dem Weg zur Arbeit schnell noch einen Kaffee zum Mitnehmen in der Bäckerei holen und in der Mittagspause die Pasta vom Italiener mit an den Schreibtisch nehmen: Schon hat man jede Menge Verpackungsmüll angesammelt. Um die Belastung der Umwelt zu reduzieren und Ressourcen zu schonen, hat die Politik nun reagiert und das Verpackungsgesetz geändert.

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Seit Januar sind auch im Unterallgäu fast alle Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.Bild: Bayerisches Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Seit Januar sind auch im Unterallgäu fast alle Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Darauf weist die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises hin und ruft dazu auf, die umweltfreundlichen Alternativen zu nutzen.

Ob Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen oder in Einwegprodukten mitgenommen werden, macht preislich keinen Unterschied: Die Mehrwegalternative darf nicht teurer sein als die Einwegvariante. Lediglich eine Pfandgebühr muss man je nach Anbieter für die Mehrwegverpackung zahlen. Das Pfand wird bei der Rückgabe erstattet.

„Die Vorteile eines Mehrwegbehälters sind unschlagbar“, betont die Unterallgäuer Abfallwirtschaft. „Die Behälter sind oft wiederverwendbar und produzieren keinen Müll. Sie werden ungespült zurückgegeben, wie normales Geschirr in der Gastro-Spülmaschine gereinigt und anschließend wieder in den Kreislauf zurückgeführt.“ Zudem seien die Behälter in der Regel auslaufsicher, geschmacksneutral und halten Essen und Getränke warm. Für Verbraucher besonders praktisch sind laut Abfallwirtschaft Mehrwegsysteme, an denen sich mehrere Betriebe beteiligen. Denn dann können die Behälter an verschiedenen Stellen wieder abgegeben werden - teilweise sogar deutschlandweit.

Kleine Betriebe mit weniger als sechs Beschäftigten oder einer geringeren Verkaufsfläche als 80 Quadratmeter sind von der Mehrwegpflicht ausgenommen. Doch auch hier kann man seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Einfach fragen, ob der Betrieb freiwillig Mehrwegbehältnisse zum Mitnehmen anbietet oder alternativ die eigenen Behälter befüllen lassen, rät die Abfallwirtschaft.

Bereits Anfang 2018 haben sich auf Initiative des Landkreises sechs Bäckereien im Unterallgäu bewusst für die Einführung eines Mehrweggetränkebechers entschieden und den sogenannten Recup angeboten. Im Laufe der Jahre haben sich weitere Betriebe angeschlossen. „Mehrwegsysteme in der Gastronomie und auf Veranstaltungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Klimaschutz“, betont Edgar Putz, Leiter der Kommunalen Abfallwirtschaft.

Ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit haben im vergangenen Jahr auch vier Gastronomen aus Mindelheim und ein Gastronom aus Bad Grönenbach‎ gesetzt. Diese haben sich schon vor der gesetzlichen Pflicht an der Aktion Mehrweg beteiligt, die vom Landkreis und der Stadt Mindelheim gemeinsam in Leben gerufen wurde. Sie bieten Essen to go seitdem in wiederverwendbaren sogenannten Rebowls an.

Info: Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger sowie Gastronomiebetriebe unter www.abfallratgeber.bayern.de, dem Ratgeber des Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie unter www.unterallgaeu.de/abfall. Bei Fragen gibt zudem die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Auskunft unter Telefon (08261) 995-367 oder -467.