Handwerkskammer Ulm begrüßt Erleichterungen für körpernahe handwerkliche Dienstleister
Schnelltests jetzt auch in Handwerks-Salons direkt vor Ort erlaubt
Die heute vom baden-württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha bekannt gegebenen neuen Vorgaben zum Testen von Kunden treffen auf große Zustimmung im regionalen Handwerk. Die Landesregierung ermöglicht damit auch Friseuren, Kosmetikern und anderen geöffneten körpernahen Dienstleistern, dass ihre Kunden vor Ort Laientests durchführen und eine Bestätigung des Handwerkers erhalten. „Das schafft jetzt in allen Landkreisen einheitliche und gute Regelungen. Es wird das Geschäft unserer Betriebe vor Ort weiter ermöglichen und erleichtern“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Mit der nun beschlossenen Änderung können Friseurtermine wieder unkomplizierter erfolgen. Die ausgestellte Bescheinigung über ein negatives Testergebnis macht zudem nicht nur die gewünschte Dienstleistung möglich, sondern kann auch 24 Stunden lang für andere Einrichtungen oder Dienstleistungen mit Testerfordernis außerhalb des Handwerksbetriebs genutzt werden. Im nahezu täglichen Austausch mit den verantwortlichen Regierungsstellen zeigt sich, wie offen die Landesregierung für Hinweise aus der betrieblichen Praxis des Handwerks ist. Die Handwerkskammer Ulm findet für die schnelle Umsetzung lobende Worte für den Minister und sein Team. „Die Zusammenarbeit mit der Landesregierung bei diesem Thema war vorbildlich und praxisorientiert. Jetzt hoffen wir darauf, dass auch beim Impfen in Betrieben kein Unterschied gemacht wird zwischen Großbetrieben und unseren kleinen und mittleren Handwerksbetrieben“, so Mehlich.
Hinweise:
Aktuelle Informationen zu den Test-Regelungen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-erweitert-testmoeglichkeiten/
Nachweis-Formular:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Testen_im_Arbeitsumfeld-Dienstleistungen_Nachweis_Formular.pdf
Infoblatt für positiv Getestete:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Merkblatt_Selbsttest_Mein-Test-ist-positiv.pdf