Osterplärrer 2020 kann nicht wie gewohnt stattfinden
Auch Verlegung auf Mai 2020 derzeit nicht möglich
Aufgrund der geltenden Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Corona- Pandemie kann der Osterplärrer 2020 nicht wie gewohnt stattfinden. Zunächst hatte die Stadt noch überlegt, ob in Abstimmung mit den Schaustellern und den beiden Festwirten eine Verlegung in den Mai 2020 möglich sei.
Ob der Osterplärrer zu einem späteren Zeitpunkt oder auch in veränderter Form nachgeholt werden könne, sei aktuell nicht absehbar.
„Ich bedauere diese Entscheidung sehr, da der Osterplärrer zum Leben in unserer Stadt gehört und sich viele Augsburgerinnen und Augsburger immer sehr auf unser familienfreundliches Volksfest freuen. Ich stehe weiterhin in Gesprächen mit Schaustellern, Festwirten und dem Marktamt um Alternativen zu diskutieren. Allerdings wird sich erst nach den Osterferien zeigen, welche Arten von Veranstaltungen wieder möglich sein werden und zu welchem Zeitpunkt“, so Wurm.