Das Sport- und Bäderamt informiert, dass die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Waldlaufkabinen in der Sportanlage Süd ab sofort wieder geöffnet sind. Die obersten Gesundheitsbehörden haben nunmehr mit der Bekanntmachung des Rahmenhygienekonzepts Sport klargestellt, dass die 3G-Regel der 14.
Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Sporttreibende im Freien auch dann nicht gilt, wenn diese Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen. Die 3G-Regelung gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen, nicht aber für die Nutzung von Duschen, Umkleiden und Toiletten.