Zweite Auffrischung der Corona-Schutzimpfung für bestimmte Personengruppen möglich
Impfzentren im Landkreis folgen Empfehlung der Ständigen Impfkommission
Bisher war eine dritte Impfung, das sogenannte „Boostern“, der beste Schutz vor der vorherrschenden Omikron-Variante und einem schweren Covid-19-Krankheitsverlauf.
Dieser soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach deren ersten Auffrischungsimpfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll hingegen sechs Monate warten und Personen, die nach der ersten Auffrischung positiv auf COVID-19 getestet wurden, wird derzeit keine weitere Impfung empfohlen.
Welche Nachweise müssen im Impfzentrum erbracht werden
Um in den Impfzentren in Bobingen und Gablingen-Siedlung eine zweite Booster-Impfung zu erhalten, müssen Impfwillige unter 70 Jahren zu ihrem Impfpass und einem Ausweisdokument einen der folgenden Nachweise mitführen:Bewohner, Bewohnerinnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege: Schriftliche Bestätigung der Einrichtung
Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen: Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers
Personen mit Immunschwäche ab fünf Jahren: Ärztliches Attest bzw. Impfempfehlung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin
Personen mit sonstigen ärztlichen Indikationen: Ärztliches Attest bzw. Impfempfehlung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin