Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz setzt Wertstoffhöfe aufgrund der ähnlichen äußeren Gegebenheiten mit Märkten gleich, wo ebenfalls die speziellen Masken getragen werden müssen. Ähnlich wie auf Märkten sind Wertstoffhöfe unter freiem Himmel und es besteht Kontakt zwischen Personal und Besuchern. Neben der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Anlieferern zu beachten.