Kostenlose FFP2-Masken für Bedürftige der Stadt Augsburg
130.000 Masken an Bedürftige
Seit gestern, 18. Januar 2021, müssen in Geschäften (die Eingangsbereiche und Parkplätze eingeschlossen), im ÖPNV, auf Wochenmärkten, in Praxen und in Apotheken FFP2-Masken, oder Masken mit vergleichbarem Schutz (N95- oder KN95-Masken) getragen werden.
- FFP2-Masken verpflichtend, auch N95- oder KN95-Masken erlaubt
- Kulanzfrist bis Montag, 25. Januar
- LMF übernimmt Versand der FFP2-Masken
- OB Weber: „Wir lassen Bedürftige nicht allein.“
Versand per Post, um Menschenansammlungen zu vermeiden
Die Stadt Augsburg ließ bereits vergangene Woche unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit der Organisation des Versands von über 130.000 FFP2-Masken an bedürftige Augsburgerinnen und Augsburger beginnen. Martin Schenkelberg, Sozialreferent der Stadt Augsburg: „Für den postalischen Versand spricht der Infektionsschutz: Eine persönliche Abholung an einigen wenigen zentralen Orten könnte zu Menschenansammlung führen, obwohl es gilt, Kontakte zu vermeiden. Mit dem Versand, den der Augsburger Briefdienstleister LMF übernimmt, sind wir zudem schneller als mit einer Verteilung.“
Stadt Augsburg fasst Kreis der Bedürftigen größer
Als „bedürftig“ werden seitens des Freistaats Leistungsempfangende aus SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe), Nutzerinnen und Nutzer von Angeboten der „Tafel“ sowie Obdachlose betrachtet. „Wir haben den Kreis derer, die als bedürftig gelten, für Augsburg weiter gefasst und beziehen explizit auch Beziehende von Wohngeld, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und des Kinderzuschlags in die Bedarfsberechnung mit ein“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber. „Wir dürfen die Bedürftigen nicht alleine lassen.“ Auch Betreuende von pflegebedürftigen Angehörigen sollen FFP2-Masken vom Freistaat Bayern erhalten. Das Ausgabeprozedere wird derzeit insbesondere unter datenschutzrechtlichen Aspekten geklärt. Die Stadt Augsburg ist hierzu in Abstimmung mit den Pflegekassen.