ILKA sieht geplante Windkraftanlagen im Kürnacher Wald kritisch

«Naturschutz statt Dutzende Windkraftanlagen»

Nachfolgend eine Pressemitteilung der Initiative ILKA zu geplanten Windkraftanlagen im Kürnacher Wald in Buchenberg/Oberallgäu. Für die Inhalte sind die Verfasser verantwortlich: Buchenbergs Windkraftpläne im Kürnacher Wald und beim Eschacher Weiher verstoßen gegen europäisches und bayerisches Natur- schutzrecht

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Die „Initiative Landschaftsschutz Kempter Wald und Allgäu“ (ILKA) betrachtet Pläne zur Errichtung von Windkraftanlagen im Kürnacher Wald kritisch.Bild: ILKA
Die Marktgemeinde Buchenberg betreibt aktuell das „Aufstellungsverfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für Windkraft“. Diese Fortschrei- bung umfasst Flächen mit 511 Hektar und 91 Hektar, die als „Konzentrationszone für Windenergie“ in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden sollen.

Die Fläche 1 erstreckt sich im Kürnacher Wald zwischen Kreuzleshöhe und Wolfs- berg bis zur Grenze von Wiggensbach. Fläche 2 befindet sich zwischen Eschacher Weiher und Schwarzer Grat, an der Gemeindegrenze zu Weitnau.

Die „Initiative Landschaftsschutz Kempter Wald und Allgäu“ (ILKA) hat nach Angaben die Pläne „intensiv geprüft“ und hält „den Bau von Windindustrie- türmen im Kürnacher Wald für unzulässig“, da er gegen europäisches und bayeri- sches Naturschutzrecht verstoßen würde. Konkret sieht die Initiative einen „Widerspruch zum europäischen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet Kürnacher Wald, zu dem vom Bayerischen Landtag in Auftrag gegebenen Arten- und Biotop- schutzprogramm (ABSP), zum Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 und zu den Grundsätzen des Regionalplans Allgäu.

Dies gilt auch für die von den Bayerischen Staatsforsten derzeit ausgeschriebe- nen Projektflächen für Windkraft in der Marktgemeinde Wiggensbach, ebenfalls im Kürnacher Wald, bis an die Grenzen von Altusried und Buchenberg.

ILKA kritisiert: „Der Windkraftanlagenbau im Wald führt zu einschneidenden Eingriffen. Wir zerstückeln geschlossene Waldgebiete an den empfindlichsten Stellen und stören damit das Waldinnenklima. Das hat massive Auswirkungen auf den Waldboden, seine Wasserspeicherkapazität und Erosionsschutzfunktion, die Vegetation und die Tierwelt. Die allein im Buchenberger Gemeindegebiet gege- benenfalls ermöglichten ca. 24 Windkraftanlagen würden zum Kahlschlag von ca. 210.000 Quadratmeter europäischem FFH-Schutzwald führen.“

Die für Bau von Fundament, Kranstellplatz und Straßen notwendigen Rodungen, würden nicht nur den CO2-Speicher Wald beseitigen, sondern zugleich für minimalen Stromertrag ein Maximum an Natur- und Landschaftszerstörung nach sich ziehen. „Das kann in Zeiten der Biodiversitätskrise doch niemand ernsthaft wollen“, so der ILKA-Vorsitzende Reinhold Faulhaber. „Statt dem Bau von Wind- kraftanlagen ist hier vielmehr, wie vom staatlichen Arten- und Biotopschutzpro- gramm vorgegeben, ein großräumiges Naturschutzgebiet auszuweisen.“

Das Fazit der Landschaftsschutz-Initiative: „Sollte das Verfahren weiterbetrieben werden, begründen die Größe des Vorhabens und die Besonderheiten der örtli- chen Gegebenheiten in diesem sensiblen Naturraum die Pflicht zur Durchführung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Dies ist um so dringlicher, da teilweise direkt anschließend die Bayerischen Staatsforsten auf Wiggensbacher Flur bereits für erhebliche Windkraftflächen Standortsicherungsverträge ausge- schrieben haben, und damit auch die daraus resultierenden Summationswirkun- gen zu berücksichtigen sind.“